Ein Nachbarschaftsstreit eskaliert: Ein 57-Jähriger wirft seinem aus Albanien stammenden Nachbarn an den Kopf, er sei «ein Scheiss-Moslem». Er sagt ihm ausserdem, den Hut, den er aufhabe, trügen Moslems, wenn sie den Katholiken den Kopf abschnitten. «Ihr Moslems und alle Jugos sollten raus aus der Schweiz.» Der Sohn des Beschimpften reicht daraufhin Strafanzeige ein. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den 57-Jährigen mittels Strafbefehl verurteilt. Sie stellt darin klar, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung nur erfüllt wird, wenn sie in der Öffentlichkeit geschieht. Im vorliegenden Fall hätten die Männer an der Grundstücksgrenze und an der Haustür zusammen gesprochen. Daher seien die Diskussionen nicht öffentlich gewesen. Alle anderen Voraussetzungen für eine Rassendiskriminierung seien aber erfüllt. Der Mann habe seinen Nachbarn beleidigt. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen mit einer Probezeit verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 330 Franken sowie die Gerichtskosten in der Höhe von 350 Franken bezahlen.