Eine Berner Grosswäscherei hat einer langjährigen muslimischen Mitarbeiterin missbräuchlich gekündigt – so hat ein Einzelrichter an der Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland im September entschieden, wie die «SonntagsZeitung» nachträglich publik machte. Aus religiösen Gründen erschien die Frau eines Tages mit dem Kopftuch bei der Arbeit und bot an, dieses jeden Tag zu waschen. Die Firma kündigte ihr mit der Begründung, wegen der Sicherheit und Hygiene sei es verboten, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Das Kopftuch sei aber kein Kündigungsgrund, fand ein Richter, die Entlassung sei missbräuchlich erfolgt.