Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Westschweizer Tageszeitung «Tribune de Genève» teilweise gutgeheissen. Eine Leserin hatte sich beim Presserat darüber beschwert, dass die Zeitung bei Online-Kommentaren nicht genug aufmerksam war. Es ging dabei um Artikel zu Ausländerfragen, zu denen sich die Internet-Nutzer äusserten.
Die Beschwerdeführerin kritisierte zig Online-Kommentare, die sich in oft sehr roher Sprache über verschiedene Ausländergruppen ausliessen. Der Presserat kam zum Schluss, dass zwei Leserkommentare diskriminierend waren und hiess die Beschwerde der Leserin deshalb teilweise gut.
Die «Tribune de Genève» wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Im Online-Forum gingen täglich über 500 Mitteilungen ein, die von Web-Moderatoren kontrolliert würden. Zudem müsse, so die «Tribune de Genève» weiter, jeder Kommentator eine Charta unterzeichnen, in der er sich dazu verpflichte, das geltende Recht insbesondere bezüglich Gewalt und Rassismus einzuhalten. Falls trotzdem einmal ein Kommentar aufgeschaltet werden sollte, der dieser Charta widerspreche, so werde dieser möglichst schnell wieder entfernt.