Wie Medien berichten, hat ein 63-jähriger, in Frauenfeld wohnhafter Palästinenser auf sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook mehrmals rassistische und antisemitische Beiträge veröffentlicht. Die von der Staatsanwaltschaft erlassene Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung hat der IV-Rentner aber nicht akzeptiert und Einsprache erhoben, wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt. Das Bezirksgericht Frauenfeld hat die Einsprache nun für unbegründet erklärt. Die Richterin hat festgehalten, dass ein derartiges Verhalten schlecht für den öffentlichen Frieden sei.