Wil SG, 3. September 2014

Mario Schmitt, Präsident der SVP-Fraktion im Stadtparlament, kommentiert auf Facebook eine Blick-Meldung über die Enthauptung des US-Journalisten Steven Sotloff: “Mir kommt gleich das Kotzen … wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?”. Von seinem “Freunden” erhält er daraufhin mehrheitlich Zustimmung. Nicht jedoch von den acht Stadtparlamentariern der SP-Fraktion. Diese fordern Tage später in einer Resolution, dass sich das Parlament von Schmitts Aussagen distanziere. Auch solle Schmitt “in Zukunft derart diffamierende Aussagen unterlassen”. In der Stadt Wil leben über 3000 Personen muslimischen Glaubens. Vorerst gibt sich der SVPler unversöhnlich. Er behauptet gegenüber Ostschweizer Medien, er habe nur eine Religion kritisieren wollen, “was ja wohl noch erlaubt” sei. Auch macht er sich über die SP-Parlamentarier lustig: “Hätte es Fleisch am Knochen, hätten sie eine Strafanzeige eingereicht.” Die St. Galler Staatsanwaltschaft sieht zuerst keinen Handlungsbedarf. Eine Woche nach Veröffentlichung auf Facebook erklärt sie auf Anfrage, es sei “kein Strafverfahren pendent”, man werde “die Angelegenheit jedoch prüfen”. Bis wann, lässt die Mediensprecherin offen. Die Rassismus-Strafnorm ist ein Offizialdelikt und müsste folglich von Amtes wegen verfolgt werden. Strafbar macht sich zum Beispiel, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass aufruft. Die St. Galler CaBi-Anlaufstelle gegen Rassismus erstattet beim Untersuchungsamt Gossau Anzeige. Die von Schmitt erwähnte “Ausrottung” einer Religion rufe “in extremer und geschichtlich schwer belasteter Weise zu pauschalem Hass gegen die Angehörigen” des Islams auf. Ende November 2014 verurteilt das Untersuchungsamt Gossau Schmitt wegen Rassendiskriminierung zu 60 Tagessätzen à 140 Franken, bedingt auf zwei Jahre und zu einer Busse von 1’000 Franken. In der Begründung hält die Staatsanwaltschaft fest: “Die islamfeindlichen Äusserungen von Mario Schmitt weisen eine erhebliche Intensität auf, fordert er doch nicht weniger als die Ausrottung einer Weltreligion.” Schmitt kündigt Berufung an. Im Juli 2015 wurde Mario Schmitt dann vom Kreisgericht Wil wegen des Vorwurfs der mehrfachen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 140 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken verurteilt.