Biel, 15. März 1992

In einem mehrstöckigen Studiohaus, in dem Asylsuchende und Personen vom Schutzaufsichtsamt untergebracht sind, breitet sich nach 20 Uhr ein Brand so rasch aus, dass das Gebäude vollständig zerstört wird. Vier der sechs anwesenden Personen versuchen, sich durch einen Sprung aus dem Fenster im dritten Stock zu retten. Ein 27jähriger Pakistani verletzt sich dabei tödlich, die anderen werden mit Brand- und Knochenverletzungen in Spitalpflege verbracht. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere hunderttausend Franken. Die Polizei geht zunächst von fahrlässiger Verursachung durch einen Bewohner aus. Am nächsten Tag gibt der Untersuchungsrichter aber bekannt, dass die Feuersbrunst «eindeutig auf Brandstiftung zurückzuführen» sei. Allerdings dränge sich die These, dass Täter mit fremdenfeindlicher Gesinnung den Brand gelegt hätten, zurzeit «in keiner Weise» auf. Einige Tage später erreicht das «Bieler Tagblatt» ein Schreiben, in dem sich eine bislang unbekannte «Ku-Klux-Klan-Sektion Biel» zum Brandanschlag bekennt. In einer ersten Reaktion will es Untersuchungsrichter Michel Moeckli zunächst noch offenlassen, ob es sich beim Bekennerbrief um einen üblen Streich handle oder ob «die Sache einen ernsten Hintergrund» habe.