Wolfhalden AR, 11. November 1993

Kurz nach 23 Uhr feuern drei Männer mit Maschinenpistolen auf ein Haus, in dem sich eine Moschee befindet. Ein Fenster geht in Brüche und Projektile schlagen in die Raumwände ein. Zu dieser Zeit hält sich niemand im betreffenden Haus auf. Die Ausserrhodener Kantonspolizei nimmt in den darauffolgenden frühen Morgenstunden drei Männer im Alter von 30 bis 32 Jahren sowie die Freundin des einen fest. Die Hausdurchsuchung ergibt, dass einer dieser Männer Zuhause ein Waffenlager angelegt hat, werden bei ihm doch 14 Pistolen, zwölf Gewehre – darunter Kalaschnikows und tschechische Sturmgewehre – sowie Munition gefunden. In Teilgeständnissen geben die Täter als Motiv an, sie hätten «den Jugoslawen» einen Denkzettel verpassen wollen, weil «Jugoslawen» an einer Schweizerin ein Unzuchtsdelikt verübt haben sollen. Die Anklage lautet auf Sachbeschädigung und Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes. Das Kantonsgericht befindet die drei Männer der Sachbeschädigung für schuldig. Der eine erhält zweieinhalb Monate Gefängnis bedingt, beim zweiten erhöht sich dies wegen zusätzlicher Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz auf drei Monate bedingt und der dritte wird unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes und Alkohols am Steuer zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.