Brunnen SZ, 6. September 1994

Nach einer Anzeige wegen Nachruhestörung rückt die Polizei vor das Hotel «Fallenbach» aus und will Marcel Strebel, den einstigen Anführer der Patriotischen Front anhalten. Strebel eröffnet mit einem Sturmgewehr das Feuer, die Polizei schiesst zurück und verletzt Strebel an der Schulter. Nach diesem Angriff auf Polizisten wird Strebel in Untersuchungshaft genommen und damit als hafterstehungsfähig erachtet, nachdem er bisher mehrere rechtskräftige Haftstrafen nicht antreten musste. Im Mai 1996 erhebt der Schwyzer Staatsanwalt Anklage gegen Strebel. Ende März 1998 verurteilt das Schwyzer Kantonsgericht den ehemaligen Führer der Patriotischen Front (PF) – auch wegen einer Vielzahl anderer Delikte – zu zwanzig Monaten Gefängnis unbedingt. Ende Januar 1999 verurteilt das Schwyzer Obergericht Marcel Strebel wegen Gefährdung des Lebens und erhöht das Strafmass auf zwei Jahre Zuchthaus. Ein Teil der gegen Strebel erhobenen Verwürfe war allerdings inzwischen verjährt, so dass diverse Verfahren eingestellt werden mussten. Strebel entzieht sich dem Strafvollzug vorerst durch Flucht ins Ausland, wird jedoch in Spanien verhaftet und später ausgeliefert.