In der Nacht brennt die Synagoge, ebenso ein Kleidergeschäft, das einer jüdischen Familie gehört. In der gleichen Nacht will ein Brandstifter auch in einem Haus in einer Vorortsgemeinde Feuer legen. Wenige Tage nach dem Brand verhaftet die Polizei einen 58jährigen ehemaligen Buschauffeur. Die Polizei behauptet sofort, Antisemitismus sei nicht das Motiv der Brandanschläge gewesen. Allerdings hatte der Verhaftete als Buschauffeur sich mindestens einmal geweigert, orthodoxe Juden zu transportieren. Im Herbst verurteilt eine Einzelrichterin den Täter zu zwei Jahren Gefängnis, schiebt jedoch den Vollzug zugunsten einer ambulanten Therapie auf. Die Richterin relativiert in der Urteilsbegründung allerdings den schnellen Freispruch vom Antisemitismus: “Ob man will oder nicht, als der Angeklagte zur Tat schritt, hat er nicht eine katholische oder protestantische Kirche und nicht irgendein Geschäft in Brand gesetzt. Als er in seinem kranken Zustand beschloss, mit Feuer Schäden herzustellen, da suchte er Symbole jüdischer Herkunft”.