In vielen Briefkästen liegt ein vierseitiges Flugblatt, überschrieben mit “Wie war das mit dem Holocaust?” Verteilt wurde es vom Holocaust-Leugner Bernhard Schaub. Es enthält die Ansichten, wonach die Nationalsozialisten keine Gaskammern betrieben hätten, Juden in den Konzentrationslagern an Fleckfieber-Epidemien gestorben seien und das Blausäuregas “Zyklon B” lediglich als Entlausungsmittel eingesetzt worden sei. Gegenüber der «Basler Zeitung» beruft sich der Holocaust-Leugner für seine Aktion auf Bundesrat Christoph Blocher. Nach dessen Äusserungen in der Türkei wolle er, so Schaub, eine öffentliche Diskussion über die Gaskammern und die Rassismus-Strafnorm in Gang setzen. Die Kantonspolizei Solothurn erstattet Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Der Staatsanwalt verurteilt Schaub zu 60 Tagessätzen à 30 Franken. Schaub akzeptiert diesen Schuldspruch nicht. Das Amtsgericht Dornach verurteilt ihn daraufhin Mitte November 2007 zu einer bedingten Haftstrafe von 80 Tagen. Die Basler Zeitung berichtet über die Verhandlung: “Gleich zu Beginn der Verhandlung kritisierte der Revisionist und Holocaust-Leugner den Rechtssstaat (“Demokratismus”), die Politik, die Gerichte (“Auch ein Gericht ist leider Gottes nicht frei.”) und die Medien (“Statt die Wahrheit schreiben sie Schmutzartikel über mich.”) Schaubs Antrag, die Verhandlung auf Hochdeutsch zu führen (“Sie sind doch auch Schweizer und gehören dem deutschen Kulturkreis an”), lehnte Richter Christ ab.”