Neuenburg, 6. Mai 2008

Das Polizeigericht verurteilt einen tunesischen Familienvater, Anhänger der radikal-islamistischen Organisation Hizb ut-Tahrir, wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 180 Tagessätzen à 21 Franken. Der Islamist hatte vor Jahren Dokumente verbreitet, in denen Juden als “Affen” und “Schweine” bezeichnet wurden, die es – gemäss dem Koran – zu töten gelte, “wo immer sie sich befinden” würden. Auch gelte es in Palästina, das “jüdische Wesen” (l’entité juive) mit Gewalt zu vertreiben.