Langnau am Albis ZH, 4. Mai 2008

Ein Feuer verwüstet ein Haus, in dem sich eine Bar befindet, geführt von einem Mann türkischer Herkunft. Brandstiftung stehe “im Vordergrund der Ermittlungen”, meldet die Zürcher Kantonspolizei. Knapp fünf Jahre später macht die “Zürichsee-Zeitung” publik, dass es sich um einen Brandanschlag von Rechtsextremen handelte und dass zwei Menschen damals nur mit Glück unverletzt blieben und dass der Sachschaden rund 340’000 Franken betrug. Drei Schweizer und ein Deutscher, wohnhaft in Zürich, Basel und Frauenfeld, inzwischen 24-bis 33jährig, hatten in der Tatnacht zuerst eine rechtsextreme Veranstaltung besucht. Vor dem Bezirksgericht Horgen behaupten sie, es sei “ein Konzert in der Nähe von Luzern” gewesen. Es war der Tag, da in der Innerschweiz die “Gründungsfeier” des Waldstätterbundes” stattfand. Auf ihrem Heimweg kam den vier Gesinnungskameraden dann die Idee “etwas anzuzünden”, zuerst dachten sie an einen alten VW-Bus, ein Asylheim, eine Unterkunft von “Zigeunern”. Sie entschieden sich für die Bar in Langnau, da sie von einem Türken geführt werde, mit dem sie einmal eine Auseinandersetzung gehabt hatten. Auch behaupten sie, das Gerücht habe zirkuliert, der Barbesitzer handle mit Drogen. Selbstverständlich meinen die vier Brandstifter vor den Richtern nun, sie hätten sich inzwischen von der rechtsextremen Szene losgelöst. Das Bezirksgericht verurteilt die vier Brandstifter zu Gefängnisstrafen von 22 bis 30 Monaten, meist bedingt. Nur zwei Neonazis müssen für 6 Monate unbedingt in den Knast, allerdings haben die Täter im vergangenen Jahr bereits einige Zeit in Untersuchungshaft verbracht, die an die Strafe angerechnet wird.