Gebensdorf AG, 11. Dezember 2014

Der Aargauer Regierungsrat schützt die Beschwerde der islamisch-albanischen Gemeinde gegen den Gemeinderat, der den Muslimen die Errichtung eines Vereinslokals verweigern wollte. Die Dorfregierung begründete dies unter anderem damit, dass das Bauvorhaben einen Fremdkörper in einem ländlich besiedelten Gebiet darstelle und die Anwohner eine Entwertung ihrer Liegenschaften in Kauf nehmen müssten. In der Begründung rügt die Kantonsregierung den gemeinderätlichen Entscheid als “willkürlich”, die Behörde habe sich von sachfremden Motiven leiten lassen. Die Dorfbehörden wollen den Entscheid nicht akzeptieren und weiterziehen. In einem Interview fragt sich der Amman Rolf Senn (CVP), angesprochen auf das Grundrecht der Religionsfreiheit, ob denn “die Gemeindeautonomie nur noch ein leeres Wort” sei. Es müsse doch möglich sein, dass die Gemeinde auch einmal Nein sagen dürfe.