Lugano, 22-23. Dezember 1995

A.S., ein Asylbewerber aus Kosovo, erstattet im Februar 1996 Strafanzeige gegen Tessiner Polizeibeamte. Er berichtet, dass er am Morgen des 22. Dezember 1995 wegen des Vorwurfes ‘Schuhdiebstahl’ verhaftet worden sei. Auf dem Polizeiposten Lugano sei er von vier Polizisten misshandelt und beschimpft, auch sei ihm der verlangte Kontakt mit einem Anwalt nicht gewährt worden. (Die Tessiner Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit eines sofortigen Zuganges zu einem Anwalt ausdrücklich vor.) Er berichtet weiter, dass er aufgefordert worden sei, ein italienisch geschriebenes Dokument zu unterschreiben. Er habe sich geweigert, da er den Inhalt nicht verstanden habe, daraufhin sei er wieder geschlagen worden. Daraufhin habe er unterschrieben. Am folgenden Morgen wird A.S. aus der Polizeihaft entlassen. Vier Tage später konsultiert A.S einen Arzt, der schwere Quetschungen am Unterschenkel, sowie Quetschungen und Schwellungen am rechten Arm sowie schwere Verletzungen am rechten Auge feststellt. Die Augenverletzungen machen weitere ärztliche Behandlungen notwendig. Einige Wochen später erhält A.S. eine Bestätigung des Bundesamtes für Flüchtlinge, dass er sein Asylgesuch zurückgezogen habe. Angeblich soll er den Rückzug auf dem Polizeiposten unterschrieben haben.