Hallau SH, 25. Juli 1996

Ein Zürcher Anwalt deponiert gegen Emil Rahm, Herausgeber der «Memo-Press», eine Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, weil Rahm das antisemitische Machwerk «Geheimgesellschaften» von Jan van Helsing angeboten hat. Wenige Tage später deponiert der Schaffhauser Journalist Markus Plüss eine zweite Strafanzeige, da Rahm auch das Buch von Des Griffin «Wer regiert die Welt» anbietet, das im Anhang das antisemitische Machwerk «Protokolle der Weisen von Zion» enthält. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt die Polizei zwei Exemplare des Buches von Jan van Helsing. In einem Leserbrief verteidigt Rahm Monate später die «Protokolle der Weisen von Zion»: «Dass aber der Inhalt der Protokolle die Tendenz hat, sich zu verwirklichen – soweit dies nicht bereits der Fall ist – beweisen die Anzeigeerstatter selbst. » Rahm wird im März 1997 von einem Einzelrichter wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Rahm akzeptiert das Urteil, startet aber gleichzeitig eine «Petition an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutze der freien Meinungsäusserung», die eine «Nachbesserung» verlangt.