Zürich, 19. Dezember 1997

Nach einer Demonstration linker Organisationen belästigen Skinheads im Rücken der nichteingreifenden Polizei einige DemonstrationsteilnehmerInnen. Dies berichten Augenzeugen. Die Stadtpolizei nimmt zwei Autonome für 18 Tage in Untersuchungshaft. In der Untersuchung behaupten Stadtpolizisten, sie hätten weder Skinheads noch Hitlergrüsse gesehen noch ‘Sieg Heil’-Rufe gehört. Diesen Aussagen widersprechen mehrere BahnpolizistInnen, die den Stadtpolizisten bei den Auseinandersetzungen zu Hilfe gekommen waren. Mitte Juli 1999 veröffentlicht der «Tages-Anzeiger» einen Bericht über den Prozess gegen die beiden Autonomen, von denen einer freigesprochen und der andere zu 21 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt wurde. Das mangelnde Beobachtungsvermögen der Stadtpolizisten habe ihre «Glaubwürdigkeit schwer beeinträchtigt – «und unter anderem zum Freisprich des einen Angeklagten geführt. Es könne nicht übersehen, heisst es im Urteil, dass die beiden Polizisten in Abrede stellten «Sieg Heil»-Rufe und Hitlergrüsse wahrgenommen zu haben. «Dies erstaunt angesichts der vorliegenden Wahrnehmungsberichte mehrerer Bahnpolizeibeamter.» Und es werfe die Frage auf «nach der Unvoreingenommenheit des Zeugen in dieser Auseinandersetzung».