Rigi-Scheidegg, 13. Dezember 1997

Rund siebzig Rechtsextreme, vorwiegend Skinheads aus dem süddeutschen Raum, treffen sich gemäss Informationen des «Boten der Urschweiz» zu einem Konzert. Polizisten in zivil beobachten den Anlass. Eine deutsche Musikgruppe, die bei diesem Treffen aufspielen sollte, wird bei Schaffhausen bei der illegalen Einreise angehalten. Im Kofferraum findet die Polizei gewaltverherrlichende CD’s und rassistische und antisemitische Musikkassetten, sowie Texte rassistischer und gewaltverherrlichender Lieder. Ende April 1998 entscheidet das Untersuchungsrichteramt Schaffhausen, dass die Musikkassetten sowie die Texte zur Vernichtung eingezogen werden. Den Tatbestand der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm erachtet das Untersuchungsrichteramt als nicht erfüllt: «Die Beschuldigten hatten zwar die Absicht, diese Tonträger zu verkaufen, haben in der Schweiz jedoch noch keine Anstalten dazu getroffen. Die als solche nicht unter Strafe gestellte blosse Einfuhr zum Zwecke des Verkaufes kann noch nicht als strafbarer Versuch gewertet werden, es ist lediglich eine straflose Vorbereitungshandlung.»