Bern, 11. Dezember 1997

Ein Tourist von der Elfenbeinküste, der seine in Bern wohnhafte Schwester besucht, wird nachmittags von zwei Polizisten in Zivil angehalten und in Handschellen gelegt. Der Tourist berichtet später, dass er bereits im Bus bloss Worte wie «negre, Zulu etc.» gehört habe. Auf dem Polizeiposten angekommen habe er sich erkundigt, warum er festgenommen worden sei. «Parce que tu es noir», sei die Antwort gewesen. Auch sei er zuerst in Gesicht geschlagen, später mit Füssen und Fäusten dermassen getreten, dass er vom Stuhl gefallen sei. Schliesslich sei ihm ein deutsch verfasstes Schriftstück zur Unterschrift vorgelegt worden, das er aus Angst unterschrieben habe. Erst nach 24 Stunden wird der Tourist aus der Haft entlassen. Eine Arztzeugnis bestätigt schmerzhafte Stellen im Lungen- und Nierenbereich, am Rücken sowie am Unterarm. In einem Comminiqu‚ weist die Stadtpolizei die Vorwürfe zurück: Eine interne Untersuchung habe ergeben, dass sich «keinerlei Anzeichen für körperliche Misshandlungen und rassistische Äusserungen ergeben haben». Später reicht der Tourist Strafanzeige gegen die beiden Polizisten ein. Der Untersuchungsrichter stellt das Verfahren ein, Ende September 1998 bestätigt die Anklagekammer des Obergerichtes die Einstellungsverfügung. Der Anwalt des Touristen erklärt, dass die Anklagekammer bestätigt habe, dass sein Klient unschuldig als mutmasslicher Drogendealer festgenommen worden sei. In einem Mediencommuniqué berichtet die Polizei, dass die Untersuchung die Vorwürfe an die Beamten vollumfänglich widerlegt habe.