Basel, 21. März 1997

Das «Israelitische Wochenblatt» berichtet, dass die Polizei einen Verfasser antisemitischer Briefe verhaftet habe. Walter G. Stoll (Jahrgang 1921), ein ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS, versandte unter dem Pseudonym «Die Feldjäger vom Hochrhein» krude antisemitische und menschenverachtende Texte an verschiedene Personen des öffentlichen Lebens. Gegenüber dem «Sonntags-Blick» bekennt Stoll, dass er dem Kreis «Avalon» angehöre und Beziehungen zu rechtsextremen Organisationen in Deutschland und Österreich unterhalte. Mitte März 1998 stellt die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt das Verfahren ein, da der an sich diskriminierenden Schreiben das erforderliche Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» fehle. Auch das Strafverfahren wegen Drohung stellt die Staatsanwaltschaft ein, da eine «konkret an den Anzeigesteller gerichtete schwere Drohung» nicht vorliege. Ende November 1998 entscheidet die Rekurskammer des Strafgerichtes, dass die Staatsanwaltschaft das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen muss, da rassistische Briefe nur dann nicht “öffentlich” sind, wenn die “Kontrolle über den Wirkungskreis” gewährleistet sei. Dies sei jedoch bei Instituionen mit breitem Mitgliederkreis nicht gegeben. Später wird Stoll zu 4 Monaten Gefängnis bedingt auf drei Jahre verurteilt. Die beschlagnahmten Unterlagen werden eingezogen.