Tuttwil TG, 18. März 1995

Anlässlich einer Gerichtsverhandlung wiederholt Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) antisemitische Auslassungen, die er im Abstimmungskampf gegen die Rassismus-Strafnorm geäussert hatte. Am folgenden Tag zeigt sich Kessler selber an. Anfang Juli 1997 verurteilt das Bezirkssgericht Bülach Kessler wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Der Vergleich schächtender Juden mit «Nazi-Henkern» sei ein unerträglicher Vergleich mit dem Holocaust und stelle eine krasse Verachtung der Menschenwürde dar. In vielen Anklagepunkten wird Kessler hingegen freigesprochen, da die eingeklagten Passagen zwar eine Beleidigung der Juden seien, nicht jedoch einen tief wirkenden Angriff auf die Menschenwürde darstellenden. Das Gericht verurteilt Kessler wegen «mehrfacher Rassendiskriminierung» zu zwei Monaten Gefängnis, und zwar unbedingt, da er sich uneinsichtig zeige. Kessler erklärt noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil, später tut dies auch die Staatsanwaltschaft. Mitte März 1998 reduziert das Zürcher Obergericht die Strafe auf 45 Tage Gefängnis unbedingt. Das Bundesgericht bestätigt Ende September 2001 diese Verurteilung. Erwin Kessler gelingt es jedoch, die Zürcher Strafvollzugsbehörden so lange hinzuhalten, bis Ende 2006 die Vollstreckungsverjährung eintritt.