Basel, 19. August 1998

Die Kantonspolizei Basel-Stadt verhaftet den Holocaust-Leugner Ernst Indlekofer und beschlagnahmt die versandbereite neueste Nummer von «Recht+Freiheit», sowie Unterlagen zur gleichnahmigen Internet-Seite. Tage später veröffentlicht der Holocaust-Leugner Jürgen Graf einen Brief an Freunde, in dem er für Indlekofers Verhaftung ein «zionistisches Okkupantenregime» verantwortlich macht. Weiter ruft er dazu auf, dass «sich jeder von uns auf die Arbeit im Untergrund vorbereiten» müsse. In dieser Fassung erscheint der Brief auf der Internet-Seite von Erwin Kessler. Innert Kürze zirkulieren mindestens zwei weitere, jedoch abgeschwächte Versionen von Grafs Aufruf. Der «Untergrund» mutiert zur «Arbeit in verfolgungssicheren, demokratischen Rückzugsgebieten». Gemeint sei damit «der Kampf im Internet mit amerikanischen Providern». Alle Briefversionen enthalten jedoch Grafs zwiespältigen Appell «von Gewaltakten Abstand zu nehmen. Unter den heutigen Umständen sind diese kontraproduktiv und nützen nur dem System.» Indlekofer wird nach dreizehn Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Mittlerweile hatte «ein Ruf-Site-Team» die Internet-Seite weiter betreut und sich unter anderem in einen Beitrag über den «Banken-Ablasshandel: Sieg der jüdischen Schweiz-Erpreser» über den «sogenannten Holocaust» geschrieben, «der im Laufe der Jahrzehnte durch eine unermüdliche Propaganda zum zentralen Ereignis des Zweiten Weltkrieges stilisiert worden war und dessen tatsächliches Geschehen und Ausmass in der Schweiz seit Einführung des ‘Antirassismus-Gesetzes’ Anfang 1995 nicht mehr kritisch hinterfragt werden darf». Ende März 2006 stellt das Strafgericht Basel das Verfahren ein, da die Untersuchungsbehörden das “Beschleunigungsgebot” verletzt hätten. Die Staatsanwältin rekurriert gegen diesen Entscheid, das Strafgericht verschickt die schriftliche Urteilsbegründung erst Ende November 2007.